"Verträge werden gemacht, um sich nicht streiten zu müssen."

 

Unsere rechtliche Arbeitsgrundlage regelt in erster linie das BGB mit dem § des Werkvertragsrechtes.

Eränzend dazu, wird grundsätzlich die VOB dazu veinbart, um detaliertere Nähe zum Auftrag zu erreichen.

 

Die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (abgekürzt VOB) ist ein, im Auftrag von dem Deutschen Vergabe- und Vertragsausschuss für Bauleistungenherausgegebenes, dreiteiliges Klauselwerk. Es enthält Regelungen für die Vergabe von Bauaufträgen durch öffentliche Auftraggeber [1]. Die VOB ist weder ein Gesetz noch eine Rechtsverordnung. Sie muss bei der Ausgestaltung von Bauverträgen explizit genannt werden und dient dann als Allgemeine Geschäftsbedingung (AGB) im Sinne des BGB, welche die Interessen beider Vertragsparteien gleichermaßen berücksichtigt.[2]

Den neuen Namen führt die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen erst seit der Ausgabe 2002. Vor der Umbenennung hieß sie Verdingungsordnung für Bauleistungen. Die Abkürzung „VOB“ blieb unverändert.

(Quelle: Wikipedia)